Interdikt

 

Was ist ein Interdikt?

Das Interdikt ist eine Beugestrafe (auch "kleine Exkommunikation" oder Gottesdienstsperre genannt).Sie hat nur einen Teil der Strafwirkungen der Exkommunikation zur Folge.
Nach I. Riedel-Spangenberger (Grundbegriffe des Kirchenrechts, Paderborn u.a. 1992):
"Die Tatstrafe des Interdikts bedeutet für den Bestraften, dass er keine Sakamente empfangen oder spenden darf, keine Sakramentalien spenden und keinen liturgischen Dienst bei der Eucharistiefeier oder bei andern Gottesdiensten übernehmen darf (c. 1332; c. 1331 § 1 nn. 1 und 2). Im Falle der Spruchstrafe des Interdikts muss der Bestrafte von jeglichem liturgischem Dienst ferngehalten werden, oder es muss die gottesdienstliche Feier abgesetzt werden, wenn er das Verbot nicht beachtet und trotzdem eine Aufgabe beim Gottesdienst übernehmen will (c. 1332; c. 1331 § 2 n.1).

Die Tatstrafe des Interdikts ist vorgesehen für den Fall, dass ein Laie physische Gewalt gegen einen Bischof anwendet (c. 1370 § 2); ebenso für den Fall, dass jemand die Eucharistie feiert, ohne die Priesterweihe empfangen zu haben (c. 1378 § 2n. 1), oder ungültig die Beichte hört und die Absolution erteilt (c. 1378 § 2 n.2). Auch die Falschanzeige eines Beichtvaters wegen angeblicher sittlicher Verführung in Zusammenhang mit der Beichte (c. 1390 § 1; c. 1387) und die versuchte Eheschliessung von Ordensangehörigen mit ewigen Gelübden, wenn sie nicht Klerikker sind (c. 1394 § 2), haben die Tatstrafe des Interdikts zur Folge.
Mit der Spruchstrafe des Interdikts soll derjenige bestraft werden, der eine kirchenfeindliche Vereinigung aktiv unterstützt oder leitet (c. 1374) und der ein Sakrament aufgrund von Simonie spendet oder empfängt (c.1380).
Das Interdikt kann ausserdem als Strafe auferlegt werden, wenn die Strafe nicht gesetzlich bestimmt ist, z.B. im Falle der in einigen Gesetzen vorgesehen "gerechten Strafe" oder der nicht bestimmten Beugestrafe. Sinn auch der Beugestrafe ist es, dass sie erlassen werden muss, wenn der Bestrfate sich gebessert hat (c. 1358)."

Literatur zumThema Interdikt

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