|
WAS IST KIRCHENRECHT / KANONISTIK ?
Das Kirchenrecht (Kanonistik) ist eine systematische, theologische
Wissenschaft mit theologischen und juristischen Methoden, in der es darum geht,
- darzulegen, welche Normen geltendes Recht sind;
- aufzuzeigen, auf welchen Prinzipien einzelne Rechtstimmungen gründen;
- kritisch danach zu fragen, ob das geltende Recht im Einklang mit dem
- Selbstverständnis und der Sendung der Kirche steht;
- Fehlentwicklungen und Unrecht aufzudecken;
- Anregungen zur Weiterentwicklung einzelner Rechtsbestimmungen vorzutragen.
GESCHICHTE DES KIRCHENRECHTS
1.-5. Jahrhundert
|
Kritik Jesu an kultischem Funktionalismus und Verrechtlichung
|
|
Ablösung von der jüdischen Ursprungsgemeinde
|
neue Gemeinschaftsformen (regelmässiges gemeinsames Gebet, Brotbrechen, Versorgung der Witwen, Waisen
und Armen).
|
noch keine ausgeprägten Rechtsordnungen
|
|
Konflikt in der Jerusalemer Gemeinde zwischen ihren hebräisch und griechisch sprechenden Mitgleidern
|
hellenistischer Teil der Jerusalemer Gemeinde bestellt Vorsteher = Errichtung eines neuen kirchlichen
Amtes (Geburtstunde des Kirchenrechts).
|
Wahl und Form der Amtsübertragung (Gebet und Handauflegung) stellen fundamentale rechtliche und
institutionelle Elemente dar
|
|
Zeugen der Auferstehung sind gestorben, zweite Generation
|
klären, wer kraft welcher Vollmacht die Versammlungen und Herrenmahlsfeiern leitet, wer die
Armenfürsorge der Gemeinden organisiert und nach welchen Kriterien man die selbsternannten Propheten und Apostel von den echten unterscheiden kann
|
Clemensbrief (um 100 n. Chr.), Briefe des Ignatius von Antiochien, Didache und Kirchenordnung des
Hippolyt von Rom. Es handelt sich dabei um relevante Rechtstexte der frühen Kirche.
|
|
|
Ausbildung verschiedener Ämterformen und Gemeindestrukturen
|
Monarchischer Episkopat
erste Theorien der apostolischen Sukkzession
Erste Kirchenordnungen (Didache, Didaskalie)
Sammlungen
Apostolische Konstitutionen (Koptisches Rechtsbuch) |
|
6.-11. Jahrhundert
|
ab dem 6. Jh.
|
Sammlungen
|
(Kirchenväter, Papstbriefe, Konzilientexte, römische Gesetze, weltliche Gesetze), nicht nur
kanonisches Recht, sondern die gesamte kirchliche Disziplin insbesondere auch Dogmatik, Oral und Liturgie
|
|
7. Jh.
|
Verbindung von römischem Recht und germanischem Recht (Gewohnheitsrecht + Teilkirchenrecht)
|
Isidor von Sevilla
|
|
8. Jh.
|
|
Papst Gelasius beauftragt den Mönch Dionysios mit der Sammlung von Canones und Dekretalen, diese
Sammlung wird Karl dem Grossen übergeben und erhält grosse Bedeutung für die fränkische Kirche
|
|
12.-19. Jahrhundert
ab 12. Jh. Corpus Iuris Canonici, 6 Rechtsbücher
- Decretum Gratiani (1140) – Privatarbeit des Mönchs Gratian in
Bologna, “Vater der Kanonistik” – hier beginnt sich die Kanonistik als eigene Wissenschaft zu entwicklen
- Dekretalen Gregor IX. “Liber Extra” (1234) – zusammengestellt von Raimund von Pennaforte, 5 Bücher
- Liber Sextus (1298)
- Clementinen (1314)
- Extravaganten
- Extravagantes Communes
20. Jahrhundert
Vereinheitlichung des zersplitterten Rechts unter Pius X. um 1904 und Zusammenfassung in 5 Büchern (1 Band):
- Normae generales
- De personis
- De processibus
- De delictis et poenis
Promulgation des CIC/1917
- knappe Zusammenfassung des Rechts der Kirche auf der Höhe zeitgenössischer Rechtswissenschaft
- das alte Recht wird formell und materiell aufgehoben
- der CIC/1917 ist ein einheitliches und ausschliessliches Gesetzbuch
- die Kirche wird als societas perfecta gesehen
- das Recht gilt für Kleriker und Laien
- Laien spielen eine geringe Rolle
- lateinisch (keine offiziellen Übersetzungen)
Wirkungen
- Aufblühen der Kanonistik als juristische Disziplin
- Einfluss auf das Verhältnis von Kirche und Staat
- festigt die Kirche nach innen und aussen (Zeit des Kulturkampfes)
- Stellung der Bischöfe gestärkt
- Rechte und Pflichten der verschiedenen hierarchischen Organe präzise definiert
- Errichtung einer “Kommission für die authentische Interpretation des Codex”
Zeit bis zum Vaticanum II
- diskussion über das Verhältnis von Recht und Theologie, Recht und Kirche, Rolle des Rechts in der Kirche
- Zwei grosse Strömungen: Enttheologisierung des Kirchenrechts/Entjuridisierung der Theologie und Theologisierung des
Kirchenrechts
- 1959: Johannes XXIII. 3 Visionene. Konzil + römische Synode + Reform des Kirchenrechts
II. Vatikanisches Konzil
- das Konzil ist ein Gesetzgebungsorgan der ganzen Kirche
- gegen die Verrechtlichung von Glaube und Kirche
- für eine theologische Grundlegung des Kirchenrechts (LG Art. 8 Abs. 1), um
der komplexen menschlich-göttlichen Wirklichkeit gerecht zu werden
- Auftrag, die Konzilsaussagen in anwendbares Recht zu transferieren
- hat Fixpunkte für eine künftige Rechtsreform vorgegeben:
· Kirche als Volk Gottes · Kirche als communio
· Kollegialität · Einheit von Weihe und Jurisdiktionsgewalt · Aufwertung des Bischofsamtes · Sicht der Ehe als personale Lebensgemeinschaft
Zeit der Kirchenrechtsreform bis zum CIC/1983
- Paul VI. nimmt die Reform des Kirchenrechts an die Hand und legt Richtlinien fest:
· Bindung an konziliare Aussagen
· Einbindung des Kirchenrechts in die Theologie
- 1965 Einsetzung einer Reformkommission
- Richtlinien für diesen neuen Kodex hat sich die Kommission selbst gegeben (bestätigt von der Bischofssynode 1967):
· Rechtscharakter des Codex (nicht nur pastorale Ermahnungen) · in der Theologie begründetes Eigenwesen (Recht ankert im Mysterium der Kirche und hat eine seelsorgerliche Ausrichtung)
· Anwendung des Subsidiaritätsprinzips (Zuständiglkeiten des Diözesanbisachofs ausweiten) · bessere Umschreibung des Rechtsstatus eines jeden Gläubigen
· Verstärkung des Rechtsschutzes der Person (Unterscheidung der Gewaltenfunktionen, Ausbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit) · Betonung des personalen Elementes im Aufbau der Kirchenverfassung durch
Rücknahme des Territorialprinzips · Reduzierung der selbst eintretenden Strafen
- 1980 1. Gesamtschema
- 1982 an Papst übergeben, wesentliche Änderungen
- 1983 Promulgation – CIC/1983
Systematik und Rechtssprache des CIC/1983
|
1. Buch
|
Allgemeine Normen
|
|
|
2. Buch
|
Volk Gottes
|
Rechte und Pflichten aller Gläubigen, Laienrechte, Klerikerrechte, Vereine, Orden etc.
|
|
3. Buch
|
Verkündigungsdienst der Kirche
|
Lehramt, Predigt, Katechetische Unterweisung, Mission, Erziehung, Schulen, Universitäten,
Kommunikationsmittel
|
|
4. Buch
|
Heiligungsdienst der Kirche
|
Sakramente, sonstige gottesdienstliche Handlungen, heilige Orte und Zeiten
|
|
5. Buch
|
Kirchenvermögen
|
Erwerb, Verwaltung, Verträge, Verfügungen
|
|
6. Buch
|
Strafbestimmungen der Kirche
|
Straftaten und Strafen
|
|
7. Buch
|
Prozesse
|
Gerichtswesen im allgemeinen, Streitverfahren, besondere Arten von Verfahren, Strafprozess,
Verwaltungsbeschwerden
|
|
Rechtsquellen
- CIC ist die wichtigste Rechtsquelle
- aber auch: päpstliche Erlasse wie Konstitutionen, Motu Proprio, Enzykliken etc.
- geltende Konkordate
- das von den zuständigen teilkirchlichen Autoritäten geschaffene
Partikularkirchenrecht (Partikularkonzile, Bischofskonferenzen, Diözesanbischöfe)
|