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In der ersten Lektion
geht es zum einen um eine kurze Einf瀠hrung in die Thematik “Kirchenrecht” (für jene, die zum ersten Mal Kirchenrecht hören), sowie darum, eine Brücke zu schlagen zur Thematik des Sommersemesters 2000 (für jene, die bereits damals den ersten Teil der Kirchenrechtsvorlesungen gehört haben).Damals wurde das Sakramentenrecht mit Schwerpunkt Eherecht behandelt.
Die erste Doppelstunde dient der Einführung in die Geschichte des Kirchenrechts, des Staatskirchenrechts und der Konkretisierung des
spannungsvollen Verhältnisses von Kirche(n)/Religionsgemeinschaften und Staat in einer pluralistischen und multikulturellen Gesellschaft am Beispiel der Ehe, genauer einem Rechtsvergleich zwischen
römisch-katholischem, “islamischem” und (schweizerisch-)staatlichem Eherecht.
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